SIE HABEN JEMANDEN DURCH SUIZID VERLOREN?
Hinterbliebene sind Personen, die eine nahestehende Person (Familienmitglied, Freund:in, etc.) durch einen Suizid verloren haben. Der Suizid einer einzelnen Person betrifft dabei aber nicht nur Familie oder Freund:innen, sondern auch viele weitere Personen im weiteren sozialen Umfeld, zum Beispiel Arbeitskolleg:innen, Therapeut:innen, klinisches Personal oder andere Personen, die die betroffene Person gekannt haben. Man geht davon aus, dass jeder Suizidtote zwischen 6 und 25 trauernde Hinterbliebene hinterlässt, die Zahl kann allerdings auch auf bis zu 135 steigen, wenn Personen mitgezählt werden, die kein unmittelbares Naheverhältnis mit dem gestorbenen Menschen gehabt haben.
Einen geliebten Menschen durch Suizid zu verlieren, ist ein einschneidendes, belastendes und sehr schmerzhaftes Erlebnis. Meist sitzt der Schock bei den Hinterbliebenen tief, da die gestorbene Person plötzlich aus dem Leben der Zurückgelassenen herausgerissen wird und u.a. keine Möglichkeit mehr besteht, die Gründe für den Suizid zu erörtern. Dies kann bei den Hinterbliebenen Schmerz, Fassungslosigkeit, Unverständnis, Verlassenheitsgefühle, Verzweiflung, Ärger und Wut auslösen. Durch oft langwierige und intensive Trauerarbeit kann es den Hinterbliebenen gelingen, das Geschehene zu akzeptieren und Abschied von der gestorbenen Person zu nehmen.
Die Gefühle im Trauerprozess
Eine Erfahrung mit dem Verlust einer nahestehenden Person durch Suizid ist für viele Menschen traumatisch und kann zu Gefühlen wie Ablehnung, Scham, Verlassen Werden, Depression und Angst sowie auch zu körperlichen Beschwerden, wie zum Beispiel Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit und Schlaflosigkeit, führen. Oft geben sich Hinterbliebene die Schuld an dem Suizid der nahestehenden Person, manchmal geben sich Angehörige auch offen oder verdeckt gegenseitig die Schuld. Stigma in der Gesellschaft und ein „Tabu“, über Suizid zu sprechen, kann außerdem zu weiteren negativen Auswirkungen auf Hinterbliebene führen.
Dies kann Hinterbliebene unter anderem daran hindern sich Hilfe zu suchen, da oft auch die Angst einhergeht von anderen abgelehnt zu werden. Des Weiteren haben Personen, die mit der gestorbenen Person eine enge Verbindung/Beziehung hatten, ein erhöhtes Risiko, selbst von Suizid, Suizidgedanken oder einer psychischen Erkrankung betroffen zu sein. Menschen, die eine nahestehende Person durch Suizid verloren haben, haben auch ein 1,5-fach erhöhtes Risiko für einen eigenen Suizidversuch im Vergleich zu Menschen, die jemanden durch eine andere Todesursache verloren haben.
Trauerverarbeitung bei Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche trauern anders als Erwachsene. Auch mit Kindern und Jugendlichen sollte wahrheitsgemäß über die Todesursache gesprochen werden. Hierbei ist es sehr wichtig, behutsam vorzugehen. So sollte zum Beispiel das Ausmaß der Details darüber dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen angepasst werden. Für einen geregelten Tagesablauf sowie eine offene Gesprächskultur sollte im Zuge der Trauerverarbeitung gesorgt werden. Das Zuziehen von professioneller Hilfe kann eine zusätzliche Unterstützung darstellen.
Wie viele Menschen sind betroffen?
In der gesamten Lebensdauer eines Menschen sind ungefähr 21.8% von dem Suizid einer nahestehenden Person betroffen, ca. 4.3% haben sogar einen Suizid einer nahestehenden Person im letzten Jahr erlebt. Die WHO schätzt, dass weltweit jedes Jahr bis zu 500 Millionen Menschen den Suizid einer Person betrauern. Von allen Personen, die in ihrem Leben einmal von Suizidalität persönlich betroffen waren (z.B. durch eigene Suizidgedanken, einen Suizidversuch oder den Verlust einer nahestehenden Person durch Suizid), stellt die Gruppe der trauernden Hinterbliebenen deswegen die größte Gruppe dar.
VIDEO – Wie viele Menschen sind betroffen?
Polizeiliche Ermittlungen
Personen, die kürzlich einen nahestehenden Menschen durch Suizid verloren haben, sind mit einigen langwierigen Abläufen und Prozessen konfrontiert. So wird in Österreich bei einem berichteten Suizidfall immer anfangs von einem Fremdverschulden ausgegangen und deswegen polizeiliche Ermittlungen begonnen. Polizeiliche Ermittlungen beinhalten unter anderem das Erfassen von persönlichen Daten der gestorbenen Person sowie das Beschlagnahmen von etwaig vorhandenen Abschiedsbriefen oder Tagebüchern. Zur Beerdigung kann die gestorbene Person nur durch die Staatsanwaltschaft freigegeben werden. Bei einer unklaren Todesursache wird außerdem eine Obduktion durchgeführt. Nach Freigabe des Leichnams kann ein Bestattungsunternehmen mit der Vorbereitung des Begräbnisses beauftragt werden.
Die Bestattung
Sobald das Bestattungsunternehmen mit der Beerdigung beauftragt werden kann, werden Informationen zum Ablauf dieser sowie aller Vorbereitungen und Maßnahmen an die Angehörigen weitergegeben. Bei der Bestattung werden in der Regel individuelle Wünsche berücksichtigt, z.B. ob und wie sich die Hinterbliebenen von der gestorbenen Person verabschieden möchten. Angehörige haben oft die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie den gestorbenen Menschen noch einmal sehen wollen. Adressen zu Hilfseinrichtungen, die in dieser Phase unterstützen können, stehen unter Anlaufstellen.
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